Aufenthaltsrecht Für Selbstständige Tätigkeit

 

Möchten Sie als Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Staates ein Unternehmen gründen oder sich in Deutschland selbstständig machen?

Staatsangehörige aus Ländern außerhalb der Europäischen Union können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland beantragen.

Der Weg zur Unternehmensgründung und Selbstständigkeit kann jedoch viele Fragen und Herausforderungen mit sich bringen – insbesondere, wenn Sie mit den deutschen Verfahren und Anforderungen noch nicht vertraut sind.

Genau dabei unterstützen wir Sie. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und helfen Ihnen, Ihr Vorhaben klar, strukturiert und professionell vorzubereiten. So wird der Gründungsprozess für Sie einfacher, übersichtlicher und stressfreier.

Wer benötigt eine Aufenthaltserlaubnis?

Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz genießen grundsätzlich Freizügigkeit und können in der Regel ohne eine besondere Aufenthaltserlaubnis eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben.

Staatsangehörige anderer Länder benötigen hingegen in den meisten Fällen einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit oder die Gründung eines Unternehmens in Deutschland erlaubt. Häufig wird der entsprechende Antrag bereits vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat gestellt.

Wann kann eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit erteilt werden?

Jedes Vorhaben wird individuell geprüft. Dabei können unter anderem folgende Faktoren berücksichtigt werden:

ein wirtschaftliches Interesse oder ein Bedarf an dem geplanten Vorhaben,

positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft,

eine gesicherte Finanzierung des Projekts,

die Tragfähigkeit und Erfolgsaussichten der Geschäftsidee,

die beruflichen und unternehmerischen Erfahrungen der Antragstellerin oder des Antragstellers,

mögliche positive Auswirkungen auf Beschäftigung, Ausbildung oder Innovation.

Wie läuft das Verfahren ab?

Schritt 1: Kontaktaufnahme und Vorbereitung

Zu Beginn kontaktieren Sie uns und erzählen uns mehr über Ihr Vorhaben, Ihre Geschäftsidee und Ihr Ziel in Deutschland. Gemeinsam besprechen wir Ihre Situation und klären, welche Unterlagen für Ihr Vorhaben benötigt werden.

Anschließend unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung, Zusammenstellung und Strukturierung der erforderlichen Unterlagen.

Schritt 2: Unterstützung bei der Antragstellung

Nachdem die notwendigen Unterlagen vorbereitet sind, unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Organisation der Antragstellung für das Visum oder die Aufenthaltserlaubnis.

Je nach Ihrer persönlichen Situation wird der Antrag bei der zuständigen deutschen Botschaft, dem Konsulat oder der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht.

Schritt 3: Prüfung des Antrags und der Unterlagen

Nach der Einreichung prüfen die zuständigen Behörden Ihr Vorhaben und die eingereichten Unterlagen.

Je nach Einzelfall können weitere Fachstellen in das Verfahren einbezogen werden, beispielsweise die Industrie- und Handelskammer oder andere zuständige Stellen.

Schritt 4: Entscheidung über den Antrag

Nach Abschluss der Prüfung entscheidet die zuständige Behörde über Ihren Antrag und gegebenenfalls über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.

Wir stehen Ihnen während der Vorbereitung als Ansprechpartner zur Seite und helfen Ihnen dabei, den gesamten Ablauf übersichtlich, strukturiert und möglichst stressfrei zu organisieren.

Wie können wir Sie unterstützen?

Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.

Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung Ihrer Unternehmensgründung und unterstützen Sie dabei, Ihr Vorhaben professionell und strukturiert vorzubereiten.

Unsere Unterstützung kann unter anderem Folgendes umfassen:

Unterstützung bei der Vorbereitung und Strukturierung Ihrer Geschäftsidee

Erstellung eines professionellen Businessplans

Erstellung eines Finanzplans

Unterstützung bei der Vorbereitung und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen

Unterstützung bei der Vorbereitung des Visumantrags

Unterstützung bei der Organisation der Antragstellung

Hilfe bei der Planung und Organisation der einzelnen Schritte

Begleitung während des Vorbereitungsprozesses

Allgemeine Orientierung zu den nächsten Schritten

Mit unserer Unterstützung sparen Sie Zeit, vermeiden unnötige Fehler und behalten den Überblick. Wir erklären Ihnen die einzelnen Schritte verständlich und helfen Ihnen dabei, Ihr Vorhaben bestmöglich vorzubereiten.

Unser Ziel ist es, den Weg für Sie so einfach, klar, strukturiert und stressfrei wie möglich zu gestalten.

Einfach. Klar. Strukturiert.

Eine Unternehmensgründung in Deutschland muss nicht unnötig kompliziert sein. Mit einer guten Vorbereitung und der richtigen Unterstützung können Sie viele Schritte besser planen und strukturiert angehen.

Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten – damit Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihre Zukunft in Deutschland konzentrieren können.

Kann ich mit einem Geschäftsvisum bereits arbeiten?

Nicht unbedingt. Ein Visum für geschäftliche Reisen kann – abhängig vom jeweiligen Visum und Einzelfall – bestimmte Vorbereitungshandlungen, Meetings und geschäftliche Kontakte ermöglichen. Es berechtigt jedoch nicht automatisch zur tatsächlichen Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland.

Kann ich meine Unternehmensgründung bereits vor der Einreise vorbereiten?

Ja. Bestimmte Vorbereitungsschritte können bereits vor der Einreise erfolgen, beispielsweise die Marktanalyse, die Erstellung eines Businessplans, die Kontaktaufnahme mit Geschäftspartnern oder die Vorbereitung der Unternehmensgründung.

Für die tatsächliche Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland ist jedoch der passende rechtliche Aufenthaltsstatus erforderlich.

Wer trifft die endgültige Entscheidung?

Über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Fachstellen können im Rahmen des Verfahrens Stellungnahmen abgeben. Die endgültige Entscheidung über die Erteilung oder Ablehnung des Aufenthaltstitels trifft jedoch die zuständige Behörde.

Wichtiger Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Wir bieten keine Rechtsberatung an und können die Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis nicht garantieren. Die endgültige Entscheidung treffen ausschließlich die zuständigen Behörden.
Quelle: Handelskammer Hamburg

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